Uttwil

Uttwil erinnert an Messpflicht für Holzfeuerungen

Die Gemeinde Uttwil weist darauf hin, dass Betreiber von Holzfeuerungsanlagen die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre durchführen lassen müssen.

Kaminfeuer
Kaminfeuer - AFP

Holzheizkessel bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung (FWL) sind seit Juni 2018 abnahmepflichtig wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig (Feuerungskontrolle).

Diese Heizungsgrösse entspricht dem Wärmebedarf eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses.

Abnahmemessung einer neuen Anlage

Damit die Abgaswerte Ihrer Anlage der gesetzlichen Norm entsprechen, führt der Feuerungskontrolleur bei einer neuen Anlage eine Abnahmemessung durch.

Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei installiert ist und sauber läuft.

Allfällige Mängel müssen nach einer Abnahmemessung durch die Installationsfirma behoben und bezahlt werden.

Regelmässige Kontrolle aller Anlagen

Die Routinemessung von Holzheizkesseln wird aller vier Jahre nach Installation bei allen Anlagen vom Feuerungskontrolleur durchgeführt.

Die Kosten werden vom Anlagenbetreiber getragen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.

Die Betreiber haben die Pflicht, die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre von dafür qualifizierten Feuerungskontrolleuren durchzuführen zu lassen.

In Uttwil ist dafür die Firma Jürg Hugentobler Kaminfeger GmbH zuständig.

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