Der Stadtrat hat die 39 fristgerecht eingegangenen Einsprachen zum Rahmennutzungsplan (Baureglement und Zonenplan) behandelt.
Planung mit Augenmass: Stadtpräsident Roger Martin (links) und Stadtrat Philipp Gemperle. - Stadt Romanshorn
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Gegen den von der Stadt Romanshorn vom 6. bis 25. März 2020 öffentlich aufgelegten revidierten Rahmennutzungsplan waren innert Frist 43 Eingaben sowie eine weitere nach Ablauf der Frist eingegangen. Bei den 43 Eingaben handelte es sich bei drei Schreiben nicht um Einsprachen, sondern lediglich um Hinweise. Eine Einsprache wurde zudem zurückgezogen.

Die Grünflächenziffer in der Zone W2 wird entgegen der Auflageversion von 55 % auf 50 % reduziert. Der Stadtrat hat diesbezügliche Einsprachen teilweise gutgeheissen. Vertiefte Abklärungen und zahlreiche Berechnungen haben gezeigt, dass mit dieser geringen Reduktion immer noch genügend Grünfläche verbleibt, die jeweiligen Grundeigentümer aber über einen etwas grösseren Spielraum verfügen.

Als zweite Anpassung im Einspracheverfahren wurde die Freihaltezone auf der Seeseite des Restaurants Hafenglöggli Richtung Norden verkürzt. In diesem Bereich befinden sich einige standortgebundene Bauten und Anlagen (Einwasserungsanlagen).

Der Seezugang mit den nötigen Einrichtungen für die industriellen Nutzungen der Werften kann so direkt neben der Werft der Schweizerischen Bodensee Schifffahrtsgesellschaft AG langfristig sichergestellt werden.

Übrige Einsprachen wurden abgewiesen

Die übrigen Einsprachen wurden abgewiesen. Der Stadtrat hat den Rahmennutzungsplan zuhanden der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2020 verabschiedet.

Die Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans wurde aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes des Bundes und dem revidierten Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau notwendig. In verschiedenen Volksentscheiden hat die Bevölkerung von Bund und Kanton bekräftigt, dass die Bauzonen nicht mehr ausgedehnt werden sollen und eine innere Verdichtung umgesetzt werden muss.

Seit Jahren laufen die entsprechenden Planungen in Romanshorn. Für die Rechtssicherheit und damit auch für einen Beitrag zur Realisierung von Projekten ist es zentral, dass die neuen Planungsinstrumente in Kraft gesetzt werden können.

Auch wenn nie allen Wünschen entsprochen werden kann, so ist die vorliegende Rahmennutzungsplanung ein fein abgestimmtes Gesamtes. Dieses bietet für die Zukunft von Romanshorn Entwicklungsmöglichkeiten, berücksichtigt wirtschaftliche Aspekte gleichermassen wie die Qualitäten der Ortsbilder oder der Ökologie.

Nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung müssen Baureglement und Zonenplan von der Thurgauer Regierung genehmigt werden.

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