Wie die Stadt Romanshorn meldet, sind gegen den Gestaltungsplan für die Wohnüberbauung auf dem Sonnenfeld-Areal sind sechs Einsprachen eingegangen.
Die Bauverwaltung der Gemeinde Romanshorn.
Die Bauverwaltung der Gemeinde Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Mit dem Gestaltungsplan werden die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung festgelegt.

Die Unterlagen waren während der öffentlichen Auflage vom 23. Februar bis 13. März 2024 auf der Bauverwaltung und auf der Internetseite der Stadt einsehbar.

Der Gestaltungsplan betrifft die Parzelle Nummer 1128. Die Bauherrschaft plant auf dem Areal Wohnungen in verschiedenen Grössen.

Der Stadtrat prüft die Einsprachen

Der Gestaltungsplan «Sonnenfeld» unterstand dem fakultativen Referendum.

Die sechs Einsprachen werden nun vom Stadtrat geprüft.

Gegen die gleichzeitig durchgeführte Auflage zur Aufhebung des Gestaltungsplans Sonnenfeld Süd vom 21. März 2002 wurde keine Einsprache erhoben.

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