Der Gestaltungsplan Kerngebiet der Stadt Romanshorn soll aufgehoben werden. Die Aufhebung liegt bis zum 17. November 2021 öffentlich aus.
Die Stadtverwaltung Romanshorn.
Die Stadtverwaltung Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der zurzeit noch gültige Gestaltungsplan Kerngebiet soll aufgehoben werden. Die darin festgehaltenen baulichen Vorschriften sind teilweise überholt. Neues Instrument ist der Gestaltungsrichtplan Innenstadt, welcher bereits früher vom Stadtrat verabschiedet wurde.

Das revidierte Baureglement, das derzeit im Genehmigungsverfahren beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt ist, sieht für die Kernzone der Stadt eine höhere Regelungsdichte vor.

In Teilen davon überlagern sich im noch aktuellen Gestaltungsplan Kerngebiet dazu Fragestellungen oder enthalten konträre Interessen. Deswegen hat der Stadtrat mit dem Gestaltungsrichtplan Innenstadt ein Instrument mit kompatiblen Regelungen zum revidierten Baureglement festgelegt.

Die Aufhebung wird öffentlich aufgelegt

Wie in den Planungsunterlagen zur Revision des Rahmennutzungsplanes kommuniziert, ist nach dem mittlerweile rechtskräftigen Entscheid der Stimmberechtigten zur Gültigkeit der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2020 zum Rahmennutzungsplan der Gestaltungsplan Kerngebiet aufzuheben.

Die Aufhebung hat dabei das gleiche Verfahren zu durchlaufen wie ein neuer Gestaltungsplan: Öffentliche Auflage während 20 Tagen und Genehmigung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung.

Die effektive Aufhebung erfolgt im Anschluss durch einen Inkraftsetzungsentscheid des Stadtrats, frühestens mit dem Inkraftsetzungsentscheid des Gestaltungsrichtplans Innenstadt.

Die öffentliche Auflage zur Aufhebung startet am 29. Oktober 2021 und endet am 17. November 2021. Einsprachen sind innert der Auflagefrist an den Stadtrat zu richten.

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