Romanshorn erlaubt Gastrozelte
Zur Unterstützung der Gastronomiebranche ermöglicht Romanshorn den Restaurantbetreibern das Aufstellen von Festzelten ohne Baubewilligung bis 24. Januar 2022.

Statt einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren kann die Stadt Romanshorn auf ein schriftliches Gesuch an die Bauverwaltung eine bis zum 24. Januar 2022 gültige Temporärbewilligung erteilen.
Diese liberale Praxis verfolgte der Stadtrat bereits im Frühling 2021. So können in Zelten mit auf beiden Seiten bis zur Hälfte offener Überdachung auch Gäste ohne Covid-Zertifikat unter Einhaltung der BAG-Vorschriften bewirtet werden.
Die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr, zwischen 23 Uhr und 6 Uhr müssen die Zelte geschlossen sein. Den Gastrobetrieben werden die Gesuchsformulare zugestellt.