Reitplatz «Seebligg» in Romanshorn muss aufgewertet werden
Wie die Stadt Romanshorn bekannt gibt, kann der Reitplatz beim Gestüt Seebligg bestehen bleiben, obwohl dieser 2014 ohne Bewilligung erstellt wurde.

Bei dessen Erstellung kam es zu Unklarheiten, ob dafür eine Bewilligung von Nöten gewesen wäre.
Der Stadtrat hat nun entschieden, dass ein Rückbau nicht verhältnismässig ist. Als Ausgleich werden ökologische Aufwertungsmassnahmen verlangt.
Der Reitplatz wurde im Jahr 2014 ohne Bewilligung erstellt. Klar ist aus heutiger Sicht, dass eine solche nötig gewesen wäre.
Ein Rückbau wäre nicht verhältnismässig
In den letzten Jahren wurden dazu verschiedene Lösungsansätze im Austausch zwischen Kanton, Stadt und Bauherrschaft geprüft.
Das hat lange Zeit in Anspruch genommen. Der Stadtrat hatte nun zu entscheiden, wie im vorliegenden Fall weiter zu verfahren ist.
In Abwägung aller Interessen ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, dass ein Rückbau nicht verhältnismässig wäre.
Die Stadt verlangt ökologische Aufwertungsmassnahmen von der Bauherrschaft
Der Reitplatz wird für den Betrieb des Gestüts benötigt.
Als Ausgleich verlangt die Stadt ökologische Aufwertungsmassnahmen von der Bauherrschaft, welche auf deren Kosten umgesetzt werden müssen.
Damit wird wertvoller Raum für die Natur geschaffen.