Neuer Anlauf für Hundebadestrand in Romanshorn
Wie die Stadt Romanshorn angibt, soll das fragliche Gebiet umgewidmet und dem Zweck als Hundebadestrand mit eigener Nutzungsordnung zugewiesen werden.

Mit dem Entscheid zum Hundebadestrand des kantonalen Departements für Bau und Umwelt aufgrund von Einsprachen im September 2023 wurde festgestellt, dass der Hundebadestrand nicht weiterbetrieben werden kann.
Dies, weil in einer Parkanlage gemäss kantonalem Hundegesetz eine generelle Leinenpflicht gilt, die nicht durch die Gemeinde aufgehoben werden kann.
Umwidmung des Gebiets
Aufgrund des Entscheids musste der Hundebadestrand aufgelöst und die Leinenpflicht für das Areal wieder eingeführt werden.
Die Stadt und viele Tierhaltende bedauerten dies, wurde das Angebot doch rege genutzt: Viele der aktuell rund 650 registrierten Hunde kamen hier in den Genuss von Freilauf und Bad ohne Leine.
Wie angekündigt hat der Stadtrat das Dossier nun nochmals geprüft und will gleichenorts einen neuen Anlauf nehmen.
Klare Nutzungsordnung mit definierten Zeiten
Möglich machen soll das eine Umwidmung des fraglichen Gebiets bei gleichzeitigem Entzug des Gemeingebrauchs.
Das heisst, dass das Areal nun dem spezifischen Zweck als Hundebadestrand zugewiesen wird.
Eine klare Nutzungsordnung mit definierten Zeiten für die Benützung soll für einen geregelten Betrieb sorgen.
Frühzeitiger Kontakt mit Anwohnenden
Mit Anwohnenden und nahegelegenen Gewerbetrieben wird vorab das Gespräch gesucht.
Das Projekt wird zu gegebener Zeit öffentlich aufgelegt, danach ist wiederum ein Bewilligungs- und Konzessionsentscheid des Kantons notwendig.
Mit einer Inbetriebnahme wird nicht vor 2025 gerechnet.