

Amriswil-Romanshorn
IPV: Auf Einreichefrist achten
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung.

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Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100% per Stichtag 31. Dezember 2019.
Ab 1. Januar 2020 gilt zudem, dass das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen null Franken nicht übersteigen darf. Antragsformulare müssen bis spätestens 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Bei nicht fristgerechter Einreichung kann auch keine Neubemessung aufgrund der steuerlichen Schlussrechnung mehr verlangt werden. Mehr Informationen zum Thema gibt es unter www.romanshorn.ch/krankenkassenkontrollstelle oder 058 346 83 11.
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