Wie die Gemeinde Güttingen informiert, werden die Gebühren für Saisonparkkarten für das Parkieren unterhalb der Bahnlinie von 60 auf 100 Franken angepasst.
Parkplatz-Ticket aus dem Automaten. (Symbolbild)
Parkplatz-Ticket aus dem Automaten. (Symbolbild) - Nau.ch / Nico Leuthold
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Die Gebührenpflicht für das Parkieren unterhalb der Bahnlinie gilt ganzjährig an der Seestrasse, dem Staadweg, beim Badeplatz, Hafen und Fischerverein (täglich von 6 bis 22 Uhr).

In der Zone stehen solarbetriebene Parkuhren für die Bezahlung zur Verfügung. Die Bezahlung funktioniert auch bequem über die Webseite/App «Parkingpay» oder über Twint.

Jedermann hatte bisher die Möglichkeit, für 60 Franken eine Saisonkarte für das Parkieren zu erwerben.

Pro Mitglied ist eine Dauerkarte erhältlich, auf der jeweils maximal drei Kennzeichen registriert werden können.

Erhöhung zum 1. April 2024

Dauerkarten müssen jährlich neu beim Schalter der Einwohnerdienste oder über die Website/App von «Parkingpay» gelöst werden.

Es besteht kein Anspruch auf eine Parkiermöglichkeit sowie auf einen oder mehrere bestimmte Parkplätze.

Ob ein Parkschein gelöst wurde, wird vom Werkhofpersonal im Ordnungsdienst der Gemeinde kontrolliert. Bei Übertretungen wird eine Ordnungsbusse erlassen.

Um sich den umliegenden Marktpreisen anzupassen, hat der Gemeinderat entschieden, die Parkgebühr für die Saisonkarte per 1. April 2024 zu erhöhen.

Eine Dauerkarte pro Mitglied

Neu beträgt die Gebühr für Einheimische und Auswärtige 100 Franken. Weiter wurde Art. 6 des Parkierungsreglements angepasst.

Pro Liegeplatz respektive Mitglied ist nur eine Dauerkarte erhältlich, auf der jeweils maximal zwei Kennzeichen registriert werden können.

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