Der Gemeinde Salmsach wurde die Frist zur Anpassung der Rahmennutzungspläne gemäss dem Gesuch der Gemeinde bis Ende 2022 verlängert.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
Ad

Wie die Gemeinde Salmsach informiert, haben die Gemeinden aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG) gemäss § 122 (PBG) ihre Rahmennutzungspläne innert 5 Jahren an die Bestimmungen des Gesetzes und an die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anzupassen.

Nach der Inkraftsetzung des revidierten (PBG) gemäss auf den 1. Januar 2013 haben diese Arbeiten bis Ende 2017 zu erfolgen. Der Gemeinde Salmsach wurde diese Frist (PBG) gemäss dem Gesuch der Gemeinde bis Ende 2022 verlängert. An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 22 wird über den neuen Zonenplan sowie das neue Baureglement entschieden.

Die gesamte Ortsplanungsrevision ist anschliessend noch durch das Departement für Bau und Umwelt zu genehmigen und durch den Gemeinderat in Kraft zu setzen. Der Gemeinderat beantragt, den Zonenplan und das Baureglement in der vorliegenden Form zu genehmigen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

UmweltSalmsach