Wie die Gemeinde Reinach BL berichtet, wurden als Orientierung anstelle eines Leitbildes gemeindeintern Grundsätze zur Kinder- und Jugendförderung erarbeitet.
Gemeindehaus Reinach.
Gemeindehaus Reinach BL. - zvg
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Reinach wurde 2012 erstmals das Label Kinderfreundliche Gemeinde von Unicef Schweiz zugesprochen.

In den ersten Jahren wurden vorwiegend Massnahmen umgesetzt, die nach Aussen stark wahrgenommen werden konnten, wie zum Beispiel die bedürfnisgerechte Erneuerung der Spielplätze, der Generationenpark Mischeli, die kinder- und jugendgerechte Neugestaltung des Gartenbades et cetera.

Diese Massnahmen waren nur ein Teil der Zahnräder der Reinacher Kinder- und Jugendförderung.

Verbesserung der Aufwachsbedingungen

Die Gemeinde als ein wichtiger Ort des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen prägt die Aufwachsbedingungen und somit die persönliche Zukunft junger Menschen massgebend mit.

So wurde in den letzten Jahren auch die Mitsprache und Partizipation der Kinder- und Jugendlichen, die Vernetzung der Verwaltungsabteilungen sowie der Schutz der Kinder- und Jugendlichen verstärkt.

Der Blick wurde dabei auch immer wieder nach innen gerichtet mit dem Ziel; was können wir noch tun, um die Aufwachsbedingungen zu verbessern.

Erarbeitung eines Kinder- und Jugendleitbildes

Wie Unicef in ihren periodischen Evaluationen festgestellt hat, fehlte Reinach bisher ein Orientierungsrahmen für alle Beteiligten, die sich für ein kinderfreundliches Reinach einsetzen.

Deshalb wurde vorgeschlagen, ein Kinder- und Jugendleitbild zu erarbeiten.

Da die finanziellen Mittel und auch die personellen Ressourcen für die Kinder- und Jugendförderung beziehungsweise Kinder- und Jugendarbeit beschränkt sind und die Gemeinde diese lieber gezielt für konkrete Projekte und Massnahmen einsetzen will, wurden als Orientierungsrahmen anstelle eines Leitbildes gemeindeintern Grundsätze erarbeitet.

Leitsätze für Vereine haben Empfehlungscharakter

Diese sind verbindlich für den Gemeinderat bei der Festlegung von Strategien und daraus abgeleiteten Massnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen sowie für die Verwaltung, die Leistungen plant und umsetzt, die Kinder- und Jugendliche tangieren.

Ebenso verbindlich sind die Grundsätze für die Leistungserbringer der Gemeinde Reinach mit Angeboten der Kinder- und/oder Jugendförderung.

Für Vereine und Drittanbietende, die in der Kinder- und Jugendförderung aktiv und tätig sind, haben die Leitsätze der Gemeinde Reinach einen Empfehlungscharakter.

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