Pfeffingen: Eingabefrist für das Budget 2021
Allfällige Budgetbegehren für das Jahr 2021 sind schriftlich bis spätestens 30. Juni 2020 dem Gemeinderat einzureichen.

Das alljährliche Zusammentragen der Zahlen für die Erstellung des Budgets für das kommende Jahr steht wieder bevor. Allfällige Budgetbegehren für das Jahr 2021 sind schriftlich bis spätestens 30. Juni 2020 dem Gemeinderat einzureichen.
Die Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung erinnern insbesondere die Vereine daran, ihre Budgetbegehren mittels des ihnen im Januar 2020 direkt zugestellten Beitragsgesuchsformulars fristgerecht einzureichen. Nach diesem Datum eingehende Begehren können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es werden keine persönlichen Aufforderungen zur Budgeteingabe verschickt. Für die rechtzeitige Einreichung der Budgetbegehren danken Ihnen der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung im Voraus.