Mischeli-Center wird saniert und ausgebaut
In Reinach BL plant die Eigentümerin des Mischeli-Centers eine Modernisierung mit rund 54 neuen Wohnungen – Migros, Denner und Verkaufsflächen bleiben erhalten.

In der Liegenschaft an der Niederbergerstrasse 1 ist im Erdgeschoss das Mischeli-Center beherbergt und darüber liegend befindet sich ein mehrgeschossiges Wohngebäude, berichtet die Gemeinde Reinach BL.
Die private Eigentümerin der Liegenschaft hat die Absicht, das Mischeli-Center zu modernisieren und circa 54 zusätzliche Wohnungen zu realisieren. Die Grossverteiler Migros und Denner sowie zusätzliche Verkaufsflächen bleiben erhalten, sollen aber erneuert werden.
Gemäss kommunalem Zonenreglement Siedlung (§ 29, Abs. 5) ist auf diesem Areal für grössere bauliche Sanierungen der Bebauung und des Aussenraumes oder für bauliche Nachverdichtungen ein Quartierplanverfahren anzuwenden.
Quartierplan Mischeli-Center: Verfahren und Mitwirkung
Der Gemeinderat hat im Januar 2022 von den Planungsabsichten beziehungsweise dem Entwicklungskonzept der privaten Eigentümerin Kenntnis genommen und auf dieser Basis die Auslösung des Quartierplanverfahrens unterstützt.
Im Herbst 2023 fand die öffentliche Mitwirkung statt. Der Gemeinderat nimmt im Mitwirkungsbericht vom 17. September 2024 zu den Eingaben Stellung. Die Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung sind im Vorprüfungsbericht vom 17. Januar 2024 dokumentiert.
Die Planung wurde aufgrund der Mitwirkungseingaben und der Rückmeldung aus der kantonalen Vorprüfung angepasst und am 17. September 2024 vom Gemeinderat an den Einwohnerrat überwiesen.
Quartierplanung beschlossen und zur Genehmigung eingereicht
Der Einwohnerrat hat am 12. Mai 2025 die Quartierplanung Mischeli-Center, bestehend aus Plan und Quartierplan-Reglement, beschlossen. Das öffentliche Planauflageverfahren wurde vom 5. Juni bis zum 4. Juli 2025 durchgeführt.
Während der Auflagefrist ist keine Einsprache eingegangen. Der Gemeinderat hat die Quartierplanung daher am 17. Oktober 2025 beim Regierungsrat Baselland zur Genehmigung eingereicht. Sobald die Quartierplanung rechtskräftig ist, kann das Baugesuchsverfahren erfolgen.