Wie die Gemeinde Dornbach mitteilt, werden ab Ende Oktober bis circa Mitte Dezember 2023 die Wasseruhren in der Wasserzone II abgelesen.
Amtshaus des Kantons Solothurn in Dornach mit dem Betreibungsamt, Grundbuchamt, Richteramt, Kreiskommando und Veranlagungsbehörde.
Amtshaus des Kantons Solothurn in Dornach mit dem Betreibungsamt, Grundbuchamt, Richteramt, Kreiskommando und Veranlagungsbehörde. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Liegenschaftseigentümer beziehungsweise Hausbewohner werden gebeten, den Mitarbeitern Herrn Walter Vigorito und Herrn Marco Fabris den nötigen Zutritt zu den Wasseruhren zu gewähren.

Die Gemeinde bittet ihre Einwohner, Gegenstände, welche das Ablesen behindern könnten, vorgängig wegzuräumen.

Weiterhin müssen während dieser Zeit auch die Räume (Heizung, Kellerabteil) offengehalten werden.

Bei Abwesenheit wird durch die Mitarbeiter eine Karte mit Telefonnummer und Anrufzeiten in den Briefkasten gelegt, mit der Bitte um Rückruf, damit ein Termin für die Ablesung vereinbart werden kann.

Liegenschaftseigentümer in der Wasserzone I und III

Allen Liegenschaftseigentümer in der Wasserzone I und III wird in den kommenden Tagen die blaue Karte für die Ablesung der Wasseruhren per Post zugestellt.

Die Gemeinde bittet die Liegenschaftseigentümer, den Zählerstand auf der Ablesekarte einzutragen und die Karte der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 3. Dezember 2023 zurückzuschicken oder den Zählerstand über das Online-Formular auf der Gemeindewebseite zu melden.

Das Strassenverzeichnis mit der Zuordnung der Wasserzonen finden Einwohner auf der Webseite der Gemeinde Dornach.

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