Büren SO: Winterfahrverbot auf der Lupsingerstrasse
Wie die Gemeinde Büren SO berichtet, besteht an gewissen Tagen auf der Lupsingerstrasse ein grundsätzliches Winterfahrverbot.

An gewissen Tagen besteht auf der Lupsingerstrasse in der Gemeinde Büren SO ein grundsätzliches Winterfahrverbot, bei Schneefall und, oder Vereisung der Strasse. Dieses Fahrverbot erstreckt sich neben dem ganzjährig bestehenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot auch auf alle anderen Wochentage.
Die Bevölkerung wird gebeten auf die Fahrverbotstafel eingangs Lupsingerstrasse in Fahrtrichtung Lupsingen zu achten sowie auf der Gegenseite in Lupsingen in Fahrtrichtung Büren. Die Zufahrt zur ARA und zur Entsorgungsstelle Büren ist von diesem Fahrverbot ausgenommen.
Zudem besteht auf dieser Strasse nur ein beschränkter Winterdienst. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung. Das Befahren des geteerten Flurwegs passiert auf eigenes Risiko. Das unbefugte Befahren der Strasse während des Fahrverbots kann polizeilich gebüsst werden.