Wie die Gemeinde Aesch BL meldet, wurden im Zuge der öffentlichen Mitwirkung bis zum 5. März 2024 20 Stellungnahmen zum Reklamereglement abgegeben.
Die Hauptstrasse Aesch mit dem Schlosskomplex und der Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL)
Die Hauptstrasse Aesch mit dem Schlosskomplex und der Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL) - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

An der öffentlichen Mitwirkung des überarbeiteten Reklamereglements konnten sich interessierte Personen sowie Gewerbe und Parteien vom 5. Februar 2024 bis zum 5. März 2024 einbringen.

Dabei gingen 20 Stellungnahmen von insgesamt vier Teilnehmenden ein (eine Privatperson, eine Privatgruppe, eine Partei und ein Gewerbe).

Die Anträge umfassen die Themen Beleuchtung und Leuchtdichte von Reklameeinrichtungen, Werbeeinrichtungen im Luftraum (Ballone, Zeppeline), Schaufensterbeschriftungen und digitale Werbeträger im Schaufenster und Bildwechselrate und bewegte Bilder (Filme) von digitalen Werbeträgern.

Die Überarbeitung des Reklamereglements geht an die Gemeindeversammlung

Sämtliche Eingaben sowie die Beschlüsse des Gemeinderates wurden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst.

Dieser wurde anonymisiert den Teilnehmenden zugestellt und auf der Aescher E-Mitwirkungsplattform veröffentlicht.

Eingaben, die sich als sachdienlich erwiesen haben, wurden im Reklamereglement und/oder in der Verordnung aufgenommen.

Als nächstes wird die Überarbeitung des Reklamereglements voraussichtlich am 19. Juni 2024 der Gemeindeversammlung vorgelegt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Aesch (BL)