Wie die Gemeinde Menziken mitteilt, müssen Bäume und Sträucher von den Liegenschaftsbesitzern zurückgeschnitten werden. Abstände sollten gehalten werden.
Ortsschild in Menziken.
Ortsschild in Menziken. - Nau.ch
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Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

In das Lichtraumprofil ragende Bäume und Sträucher müssen regelmässig durch die Liegenschaftsbesitzer zurückgeschnitten werden. Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen dürfen nie verdeckt sein. Die Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen sind stets freizuhalten.

Man sollte Abstand vom Strassenrand 60 Zentimeter halten, bei Fahrbahnen ist die Mindesthöhe 4,50 Meter und bei Gehwegen und Trottoirs 2,50 Meter.

Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 18. Juni 2022 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer zurückgeschnitten.

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