Gontenschwil wählt neues Mitglied in die Steuerkommission
Wie die Gemeinde Gontenschwil bekannt gibt, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied der Steuerkommission für die restliche Amtsperiode am 22. Oktober 2023 statt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gontenschwil hat die Ersatzwahl von einem Ersatzmitglied der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf den 22. Oktober 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss Paragraf 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und Paragraf 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 8. September 2023, 12 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder online heruntergeladen werden.
Stille Wahl ist möglich
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (Paragraf 30 Absatz 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (Paragraf 30a GPR).










