Wie die Gemeinde Beinwil am See berichtet, kann sie für Bauen ohne Baubewilligung unter anderem Bussen von bis zu 2000 Franken aussprechen.
Häsigasse Beinwil am See.
Häsigasse Beinwil am See. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler
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Regelmässig muss der Gemeinderat feststellen, dass baubewilligungspflichtige Arbeiten ausgeführt werden, ohne zuerst die dafür notwendige Baubewilligung einzuholen, oder dass Bedingungen und Auflagen, die mit der Baubewilligung verfügt worden sind, nicht eingehalten werden.

Der Gemeinderat kann in diesen Fällen Bussen bis 2000 Franken aussprechen.

In schweren Fällen kann sogar eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft erfolgen.

Strafbar ist die vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlung, begangen durch Bauherren, Eigentümer, sonstige Berechtigte, Projektverfasser, Unternehmer und Bauleute.

In 2024 wurden bereits mehrere Personen gebüsst

Widerhandlungen gegen Bauvorschriften werden vom Gemeinderat konsequent geahndet.

Der Gemeinderat hat auch in 2024 bereits wieder mehrere Personen mit Bussen zwischen 200 und 500 Franken belegt, weil ohne Baubewilligung gebaut oder Auflagen der Baubewilligung missachtet worden sind.

Es empfiehlt sich deshalb, eine allfällige Baubewilligungspflicht vor Inangriffnahme von Bauarbeiten abzuklären und sich an die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung zu halten.

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