Die Referendumsabstimmung in Burg AG wurde abgesagt
Der Gemeinderat von Burg AG hat entschieden, auf die Durchführung der Referendumsabstimmung vom 26. September 2021 zu verzichten.

Wie die Gemeinde Burg AG berichtet, sind gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2021, Traktandum 8, und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2021, Traktandum 4, das Referendum ergriffen worden. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt und die Abstimmung auf Sonntag, 26. September 2021 festgelegt.
Für die Realisierung der geplanten Überbauung im Dorfzentrum braucht es neben den gemeindeeigenen Parzellen zwingend auch diverse Grundstücke, die sich in Privatbesitz befinden. Grundvoraussetzung für die Planer ist also, das Vorliegen der Zustimmung sämtlicher Grundstücksbesitzer. Dies ist mit ein Grund, weshalb den Gemeindeversammlungen vom 10. Juni 2021 eine Verkaufsermächtigung für die gemeindeeigenen Parzellen beantragt worden ist.
Das ursprüngliche Projekt kann nicht mehr realisiert werden
In der Zwischenzeit hat sich die Ausgangslage verändert. Ein für die geplante Überbauung erforderliches Grundstück steht mittlerweile nicht mehr zur Verfügung. Dies bedeutet, dass das ursprüngliche Projekt nicht mehr realisiert werden kann. Selbst wenn der gemeinderätliche Antrag zum Verkauf der gemeindeeigenen Parzellen mit entsprechender Ermächtigung zum Abschluss des Kaufsrechtsvertrages an der Urnenabstimmung angenommen würde, könnte das Vorhaben nicht mehr in der an den beiden Gemeindeversammlungen beantragten Form ausgeführt werden.
Unter den gegebenen Umständen macht es deshalb keinen Sinn, eine Abstimmung durchzuführen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat nach eingehender Beratung entschieden, auf die Durchführung der Referendumsabstimmung vom 26. September 2021 zu verzichten und stattdessen der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2021 die formelle Aufhebung der jeweiligen Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 10. Juni 2021 zu beantragen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Referendumskomitees sind über das geplante Vorgehen informiert worden.