Die Gemeinde Wikon hat im Herbst 2021 eine neue Vereinsunterstützungsverordnung sowie neue Tarife für die Benützung der Schulanlagen beschlossen.
Gemeindehaus Wikon.
Gemeindehaus Wikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Wikon mitteilt, hatte der Gemeinderat im Verlauf des Herbstes 2021 eine neue Vereinsunterstützungsverordnung sowie neue Tarife für die Benützung der Schulanlagen beschlossen und kommuniziert.

Ziel war eine transparente Ausgestaltung der Unterstützungsbeiträge und der Gebühren für die Benützung der Schulanlagen. Aufgrund einer Sammeleingabe der Vereine an die Gemeinde hat der Gemeinderat Ende November 2021 den Dialog mit den Vereinen gestartet.

In Zusammenarbeit mit den Vereinen wird nach einer Lösung gesucht, die möglichst alle Bedürfnisse berücksichtigt. Aufgrund dieser Ausgangslage werden die neue Vereinsunterstützungsverordnung sowie die Tarife per 1. Januar 2022 vorderhand nicht in Kraft gesetzt.

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