Reiden

Reiden erinnert an die Reklameverordnung

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Region Reiden,

Wie die Gemeinde Reiden angibt, besteht für örtliche Veranstaltungen die Möglichkeit der kostenfreien unbeleuchteten Strassenreklamen.

Der Bahnhof Reiden (LU).
Der Bahnhof Reiden (LU). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gestützt auf die kantonale Reklameverordnung sind unbeleuchtete Strassenreklamen für örtliche Veranstaltungen bis 1,2 Quadratmeter während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach der Veranstaltung grundsätzlich bewilligungsfrei.

Vorbehalten bleiben die bundesrechtlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften zur Verkehrssicherheit.

Möglichkeit zur Sammeleingabe

Es gilt zu beachten, dass die werbenden Organisationen/Personen die Bewilligungspflicht eigenverantwortlich abzuklären haben.

Im Zweifelsfall ist von einer Gesuchseingabe auszugehen (kostenlos für Veranstaltungen in Reiden von ortsansässigen Organisationen, ausser bei ausserordentlichen Aufwänden).

Für wiederkehrende Anlässe/Veranstaltungen besteht die Möglichkeit zur Sammeleingabe.

Gesuchseingabe auch via E-Mail möglich

Das Gesuch für temporäre Strassenreklamen ist auf der Webseite der Gemeinde Reiden zu finden unter Politik, Behörden und Verwaltung, Online-Schalter, Bau.

Die Gesuchseingabe kann digital via E-Mail an die Bauverwaltung der Gemeinde Reiden zugestellt werden.

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