Wie die Gemeinde Pfaffnau informiert, müssen per 1. Juni 2023 leer stehenden Wohnungen bis zum 1. Juni 2023 der Gemeindekanzlei gemeldet werden.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Pfaffnau.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Pfaffnau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gestützt auf das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 und der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 beziehungsweise Änderungen vom 1. August 1994 haben alle Gemeinden der Schweiz jährlich mit Stichtag 1. Juni die im Gemeindegebiet liegenden leer stehenden Wohnungen zu erheben.

Gemäss der erwähnten Verordnung ist die Mitarbeit für die Eigentümer und Liegenschaftsverwalter obligatorisch.

Meldung von leer stehenden Wohnungen

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Die Gemeinde bittet daher sämtliche Grundeigentümer, allfällige, per 1. Juni 2023 leer stehenden, nicht vermieteten Wohnungen bis zum 1. Juni 2023 auf der Gemeindekanzlei Pfaffnau, telefonisch oder per E-Mail zu melden.

Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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