Nebikon organisiert für den November 2021 eine Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2020 bis 2024.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Wie die Gemeinde Nebikon berichtet, wird die Ersatzwahl eines Migliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2020 bis 2024, unter Vorbehalt einer stillen Wahl, auf Sonntag, 28. November 2021, angeordnet.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Nebikon unterzeichnet sein und bis spätestens am Montag, 11. Oktober 2021, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Nebikon eingereicht werden.

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