Dagmersellen verweist auf das Zurückschneiden von Pflanzen

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Dagmersellen weist die Bewohner darauf hin, dass sie verpflichtet sind, ihre Bäume und Hecken den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Das Dorfzentrum in Dagmersellen.
Das Dorfzentrum in Dagmersellen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Dagmersellen schreibt, stören heraushängende Äste von Bäumen und Sträucher auf Strassen und Gehwegen nicht nur, sondern sie sind auch gefährlich. Sie behindern die Sicht von Fussgänger, Radfahrer und Automobilisten und zwingen diese dazu, auszuweichen. Auch grössere Fahrzeuge wie Reinigungsmaschinen oder Kehrichtabfuhrwagen haben Probleme mit zu weit aushängenden Ästen.

Grundstückeigentümer sind gemäss des Strassengesetzes verpflichtet, die Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden. Pflanzen auf privaten Grundstücken dürfen das Lichtraumprofil nicht tangieren. Das Lichtraumprofil beträgt 2.50 Meter über Trottoirs und Fusswegen und 4.50 Meter über Strassen. Hecken und Sträucher haben innerorts einen Abstand von mindestens 0.60 m zur Fahrbahn sowie zum Troittoir einzuhalten, gemessen ab äusserstem Rand auf der Strassenseite.

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