Otelfingen muss Mehrwertausgleich gesetzlich regeln

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Regensdorf,

Mit dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz soll ein Anteil der Landwertzunahme von den Landeigentümern an die Gemeinde Otelfingen abgegeben werden.

Die Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon.
Die Kirchgemeinde Otelfingen-Boppelsen-Hüttikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Otelfingen mitteilt, trat am 1. Mai 2014 das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) im Kanton Zürich in Kraft, welches verlangt, dass erhebliche planungsbedingte Vor- und Nachteile auszugleichen sind. Der Kantonsrat hat für den Kanton Zürich am 28. Oktober 2019 das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) beschlossen, welches seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist.

Nachdem der Kanton die gesetzlichen Rahmenbedingungen beschlossen hat, sind die Gemeinden nun ebenfalls verpflichtet, die gesetzliche Basis für den Mehrwertausgleich zu schaffen. Dies erfolgt mittels einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO).

Der Landwert nimmt zu

​ ​Der Mehrwertausgleich wird insbesondere bei Auf- und Umzonungen von Grundstücken relevant. Durch eine solche Massnahme nimmt der Landwert in der Regel zu. Mit dem Mehrwertausgleichsgesetz soll dabei ein Anteil dieser Landwertzunahme (Mehrwert) von den Landeigentümern an die Gemeinden abgegeben werden.

Die Gemeinde kann dabei in der Bau- und Zonenordnung den Abgabesatz sowie die Mindestfläche der Grundstückgrössen festlegen. Zu beachten ist, dass für das ganze Gemeindegebiet eine einheitliche Regelung zu treffen ist.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

nüsslisalat
158 Interaktionen
Preiskampf
Kalifornien
34 Interaktionen
«Spektakel»

MEHR AUS UNTERLAND

Dänikon
Bülach
Bülach
Bülach
144
Dielsdorf ZH