Wie die Gemeinde Otelfingen mitteilt, werden die Entwürfe des Quartierplans und Gestaltungsplans Brüel Nord aktuell vom Kanton vorgeprüft.
Die Wassermühle in der Ortschaft Otelfingen.
Die Wassermühle in der Ortschaft Otelfingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Grundeigentümerschaft im Gebiet Brüel Nord (zwischen Landstrasse/Im Brühl und Bahnhofstrasse/Würenloserstrasse) hat einen Entwurf des Quartierplans (Erschliessung) und des Gestaltungsplans (Überbauung) zur Vorprüfung dem Kanton Zürich überwiesen.

Auch der Gemeinderat Otelfingen ist Grundeigentümerin eines Grundstücks in diesem Gebiet und in der Planung involviert.

Nach der Vorprüfung des Kantons sind der Quartierplan und der Gestaltungsplan zu bereinigen.

Die Grundeigentümerschaft wird die Pläne fertigstellen und muss sie ebenfalls genehmigen.

Der Gestaltungsplan Brüel Nord wird danach öffentlich aufgelegt

Nach Vorliegen der bereinigten Unterlagen wird der Gemeinderat den Gestaltungsplan Brüel Nord öffentlich auflegen.

Das letzte Wort hat zum Schluss die Gemeindeversammlung.

Der Quartierplan ist nach Zustimmung der Grundeigentümerschaft durch den Gemeinderat und den Kanton Zürich zu genehmigen.

Er wird nicht der Gemeindeversammlung unterbreitet. Der Gemeinderat Otelfingen informiert erneut, sobald die bereinigten Unterlagen vorliegen.

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