

Neues Mitglied für Gemeinderat in Otelfingen wird gewählt

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 8. Juli 2022 sind für die Ersatzwahl des Gemeinderates innert der Frist Jacqueline Alf , Rechtsanwältin aus Otelfingen und Tino Hellmund, Bankkaufmann, auch aus Otelfingen, zur Wahl vorgeschlagen worden.
In Anwendung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens Freitag, 2. September 2022, angesetzt, innert welcher die eingebrachten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden können. Innert der gleichen Frist können weitere Wahlvorschläge beim Gemeinderat Otelfingen eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar sind stimmberechtigte Personen, die ihren politischen Wohnsitz in Otelfingen haben. Auf dem Wahlvorschlag ist für die vorgeschlagene Person Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.
Für die Wahlvorschläge müssen offizielle Formulare verwendet werden
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen müssen die offiziellen Wahlvorschlagsformulare der politischen Gemeinde Otelfingen verwendet werden. Diese sind bei der Gemeindeverwaltung Otelfingen erhältlich oder können auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Da mehr Personen vorgeschlagen wurden als freie Stellen zu besetzen sind, kann keine stille Wahl erfolgen. Es wird daher ein ordentlicher Wahlgang am 27. November 2022 durchgeführt.