Hüttikon: Ersatzwahlen für die Primarschulpflege stehen an
Der erste Wahlgang für die Ersatzwahlen von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon und deren Präsident findet am 18. Juni 2023 statt.

Wie die Gemeinde Hüttikon mitteilt, sind durch den Rücktritt von Stefan Schumacher als Präsident und Mirjam Nigg als Mitglied der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon zwei neue Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsident für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.
Gemäss Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon ist der Gemeinderat Dänikon die wahlleitende Behörde.
Die Ersatzwahlen sind gemäss Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt mit den Wahlvorschlägen durchzuführen.
Frist von 40 Tagen für das Einreichen von Wahlvorschlägen
Ab 1. Januar 2023 sind für die Wahlen die Änderungen der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) anzuwenden.
Dies bedeutet, dass neu auch bei diesem Verfahren eine erste Frist von 40 Tagen angeordnet werden muss, um Wahlvorschläge einzureichen.
Nach Ablauf der ersten Frist ist eine zweite Frist von sieben Tagen für Änderungen oder den Rückzug der eingereichten Vorschläge und das Einreichen von neuen Wahlvorschlägen anzusetzen.
Dieses neue und viel umfangreichere Wahlverfahren führt dazu, dass der erste Wahlgang erst am 18. Juni 2023 stattfinden kann.
Wahlvorschläge vom 27. Januar bis 8. März 2023 einreichen
Die Publikation der Wahlanordnung auf der Webseite der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon und der Start der ersten Frist von 40 Tagen erfolgen am Freitag, dem 27. Januar 2023.
Der Ablauf der ersten Frist von 40 Tagen ist am 8. März 2023, um 15.30 Uhr.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat Dänikon eingetroffen sein.
Wahlvorschlagsformulare können auf den Gemeindeverwaltungen Dänikon und Hüttikon bezogen oder von den Webseiten der Primarschule Dänikon-Hüttikon oder den beiden politischen Gemeinden heruntergeladen werden.
Erneute Frist bei allfälligem zweiten Wahlgang
Bereits heute macht der Gemeinderat Dänikon darauf aufmerksam, dass gestützt auf die Änderungen beim GPR bei einem allfälligen zweiten Wahlgang ab dem Wahlsonntag neu eine zehntägige Frist für Änderungen und Rückzug von Wahlvorschlägen und das Einreichen von neuen Wahlvorschlägen gilt.
Diese Frist würde am Mittwoch, 28. Juni 2023, um 15.30 Uhr ablaufen.