Gemeinderat Otelfingen beschliesst Gebührenzuschlag
Wie die Gemeinde Otelfingen mitteilt, gibt es einen Gebührenzuschlag bei anfallenden Verwaltungskosten.

Die Nachführungsgebühren richten sich nach der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV, LS 704.11) sowie dem hierauf erlassenen Gebührentarif der Baudirektion.
Der Gemeinderat hat am 6. April 2021 beschlossen, zur Deckung der bei der Gemeinde anfallenden Verwaltungskosten einen Gebührenzuschlag in der Höhe von 10% der Nachführungsgebühr für die amtliche Vermessung zu erheben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf Rekurs erhoben werden.
Der Gemeinderatsbeschluss kann während der oben erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen eingesehen werden.