Gemeinde Buchs ZH erinnert an Hundesteuer 2024
Wie die Gemeinde Buchs ZH mitteilt, ist von allen Hundehaltern die Abgabe bis spätestens Ende März 2024 zu bezahlen. Änderungen in der Haltung sind zu melden.

Gemäss des Gesetzes über das Halten von Hunden ist die obligatorische Abgabe (Hundesteuer) bis spätestens Ende März zu entrichten.
Den der Gemeinde bekannten Hundehaltern wird die Hundesteuer circa Mitte Februar 2024 in Rechnung gestellt. Diese beträgt pro Hund 150 Franken.
Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Datum neu im Kanton Zürich gehalten, ermässigen sich die Abgaben und der Beitrag an den Kanton um die Hälfte.
Anmeldung und Zahlung bis 31. März 2024
Von der Abgabe der Hundesteuer sind Diensthunde, Militärhunde, Lawinenhunde oder Blindenführhunde befreit. Es ist eine Bestätigung vorzuweisen.
Alle übrigen Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bis spätestens 31. März 2024 bei der Gemeinde anzumelden und die Hundesteuer zu bezahlen.
Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erforderlichen Angaben bekannt.










