Ein Mitglied des Gemeinderates Otelfingen wird ersetzt
Wie die Gemeinde Otelfingen mitteilt, müssen die Wahlvorschläge zur Ersatzwahl bis spätestens 17. August 2022, 24 Uhr, beim Gemeinderat eintreffen.

Infolge vom Rücktritt des Gemeinderates Christoph Schäfli per Amtsantritt der Nachfolge ist in Otelfingen eine Ersatzwahl vorzunehmen. Wählbar sind stimmberechtigte Personen, die ihren politischen Wohnsitz in Otelfingen haben. Die von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichneten Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 17. August 2022, 24 Uhr, beim Gemeinderat Otelfingen eingetroffen sein.
Für jede vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. Hinzugefügt werden können der Rufname und die Parteizugehörigkeit.
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele Person wie zu besetzende Stellen genannt sein. Die Unterzeichnenden von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu.
Offizielle Wahlvorschlagsformulare müssen verwendet werden
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen müssen die offiziellen Wahlvorschlagsformulare der politischen Gemeinde Otelfingen verwendet werden. Diese sind bei der Gemeindeverwaltung Otelfingen erhältlich oder können über die Webseite heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden können.
Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt. Andernfalls findet am 27. November 2022 eine Urnenwahl statt.