Dänikon: Zurückschneiden von Bäumen und Pflanzen am Strassenbereich
Beim Zuschneiden von Bäumen und Pflanzen im Strassen-, Trottoir- und Fusswegbereich sollten die folgenden Vorschriften beachten werden.

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf das Lichtraumprofil zu erfolgen.
- Bei Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m und seitlich mindestens 0,50 m frei gehalten werden.
- Bei Fuss- und Radwegen muss eine Höhe von mindestens 2,65 m und seitlich mindestens 0,30 m frei gehalten werden.
- Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten muss das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0,60 m und 3,00 m über der Fahrbahn hindernisfrei sein.
- Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens 2,00 m ab Fahrbahnrand zugelassen.
- Bäume und Bepflanzungen dürfen die Strassen-/Wegbeleuchtung und die Signalisationen nicht beeinträchtigen.
- Zu beachten ist, dass bei Schneelast die Äste weiter nach unten reichen und dementsprechend auch höher zurückgeschnitten werden müssen.
- Die Lichtraumprofile an Strassen, Fuss-/Radwegen und Plätzen sind durch die Eigentümer dauernd freizuhalten.
Die Gemeinde Dänikon bittet alle Eigentümer, diese Vorschriften einzuhalten sowie Bäume und Sträucher bis spätestens 15.05.2021 zurückschneiden. Nach diesem Termin werden Sträucher und Bäume, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des Eigentümers zurückgeschnitten.