Wie die Gemeinde Dänikon mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken bis 28. Oktober 2023 zurückzuschneiden.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss- und Radwegen sowie Plätzen werden aufgefordert, die Pflanzen (wie Bäume, Äste, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen), welche in den öffentlichen Raum hineinragen, bis am 28. Oktober 2023 zurückzuschneiden.

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf das Lichtraumprofil zu erfolgen.

Bei Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter und seitlich mindestens 0,50 Meter freigehalten werden.

Bei Fuss- und Radwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,65 Meter und seitlich mindestens 0,30 Meter freigehalten werden.

Schneelast ist bei Rückschnitt zu beachten

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten muss das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0,60 und 3 Meter über der Fahrbahn hindernisfrei sein.

Bäume und Bepflanzungen dürfen Strassen- und Wegbeleuchtungen, Signalisationen und Hydranten nicht beeinträchtigen.

Es ist zu beachten, dass bei Schneelast die Äste weiter nach unten reichen und dementsprechend auch höher zurückgeschnitten werden müssen.

Freihalten von Lichtraumprofilen

Die Lichtraumprofile an Strassen, Fuss- und Radwegen sowie Plätzen sind durch die Eigentümer dauernd freizuhalten.

Die verantwortlichen Eigentümer werden ersucht, den Pflanzenrückschnitt entsprechend diesen Weisungen vorzunehmen.

Eigentümer von verkehrsbehindernden Pflanzen können für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Die Gemeindebehörden behalten sich vor, im Falle der Missachtung dieser Aufforderung, die erforderlichen Anordnungen auf Kosten der Eigentümer zu treffen.

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