Dänikon

BZO: Nächste Teilrevision steht bereits an

Gemeinde Dänikon
Gemeinde Dänikon

Regensdorf,

Mit dem Abschluss der Totalrevision der Bau- und Zonenordnung BZO Dänikon steht bereits die nächste Teilrevision der Bau- und Zonenordnung an.

Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit dem Abschluss der Totalrevision der Bau- und Zonenordnung steht bereits die nächste Teilrevision der Bau- und Zonenordnung an, wie die Gemeinde Dänikon schreibt.

Mit der anstehenden Teilrevision sollen die folgenden Punkte geprüft und umgesetzt werden.

Häglerbach-Gebiet einer Erholungszone zuweisen

Im Zusammenhang mit der teilweisen Nichtgenehmigung im Gebiet Häglerbach soll geprüft werden, die bisher der Landwirtschaftszone zugewiesene Fläche einer Erho­lungszone zuzuweisen.

Zudem ist der Hinweis des Baurekurs­gerichts vom 6. November 2025 umzusetzen, wonach der Perimeter der Sonderbauvor­schriften und der Zonenperi­meter auf den Parzellen Kataster-Nummern 823 und 828 deckungs­gleich festzulegen sind.

Gemeinderat verzichtet auf kommunale Mehrwertabgabe

Mit dem Mehrwertausgleichsgesetz und der Mehrwertausgleichsverordnung sind seit dem 1. Januar 2021 die Grundlagen für den Ausgleich von Planungsvor­teilen im Kanton Zürich in Kraft; sie sind bis spätestens 1. März 2028 kommunal umzu­setzen.

Der Gemeinderat beabsichtigt, auf die Erhebung einer kommunalen Mehr­wertabgabe zu verzichten. Die BZO muss mit einem entsprechenden Passus ergänzt werden.

Neue Vorgaben zu Begrünung des Gebäudeumschwungs

Die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen im Vollzug sind zu diskutieren. Gegebenenfalls sind Präzisierungen in der BZO vorzunehmen.

Die Waldabstandslinie im Bereich «Hagiweid» muss angepasst werden.

Seit dem 1. Dezember 2024 gelten neue Vorgaben zur Begrünung des Gebäudeumschwungs . Eine Präzisierung dieser Bestimmungen ist in der BZO nicht vorgesehen. Die Vorgaben nach Paragraph 238a PBG gelangen unmittelbar zur Anwendung.

Auftrag erteilt

Der Auftrag für die Erarbeitung der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2026 wurde im freihän­digen Verfahren an das Planungs­büro Suter von Känel Wild Planer und Archi­tekten AG, Zürich, zum Preis von 7500 Franken vergeben.

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