BZO: Nächste Teilrevision steht bereits an
Mit dem Abschluss der Totalrevision der Bau- und Zonenordnung BZO Dänikon steht bereits die nächste Teilrevision der Bau- und Zonenordnung an.

Mit dem Abschluss der Totalrevision der Bau- und Zonenordnung steht bereits die nächste Teilrevision der Bau- und Zonenordnung an, wie die Gemeinde Dänikon schreibt.
Mit der anstehenden Teilrevision sollen die folgenden Punkte geprüft und umgesetzt werden.
Häglerbach-Gebiet einer Erholungszone zuweisen
Im Zusammenhang mit der teilweisen Nichtgenehmigung im Gebiet Häglerbach soll geprüft werden, die bisher der Landwirtschaftszone zugewiesene Fläche einer Erholungszone zuzuweisen.
Zudem ist der Hinweis des Baurekursgerichts vom 6. November 2025 umzusetzen, wonach der Perimeter der Sonderbauvorschriften und der Zonenperimeter auf den Parzellen Kataster-Nummern 823 und 828 deckungsgleich festzulegen sind.
Gemeinderat verzichtet auf kommunale Mehrwertabgabe
Mit dem Mehrwertausgleichsgesetz und der Mehrwertausgleichsverordnung sind seit dem 1. Januar 2021 die Grundlagen für den Ausgleich von Planungsvorteilen im Kanton Zürich in Kraft; sie sind bis spätestens 1. März 2028 kommunal umzusetzen.
Der Gemeinderat beabsichtigt, auf die Erhebung einer kommunalen Mehrwertabgabe zu verzichten. Die BZO muss mit einem entsprechenden Passus ergänzt werden.
Neue Vorgaben zu Begrünung des Gebäudeumschwungs
Die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen im Vollzug sind zu diskutieren. Gegebenenfalls sind Präzisierungen in der BZO vorzunehmen.
Die Waldabstandslinie im Bereich «Hagiweid» muss angepasst werden.
Seit dem 1. Dezember 2024 gelten neue Vorgaben zur Begrünung des Gebäudeumschwungs . Eine Präzisierung dieser Bestimmungen ist in der BZO nicht vorgesehen. Die Vorgaben nach Paragraph 238a PBG gelangen unmittelbar zur Anwendung.
Auftrag erteilt
Der Auftrag für die Erarbeitung der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2026 wurde im freihändigen Verfahren an das Planungsbüro Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG, Zürich, zum Preis von 7500 Franken vergeben.









