Dänikon

Baurekursgericht: Zonenplan und BZO sind anzupassen

Gemeinde Dänikon
Gemeinde Dänikon

Regensdorf,

Nach einem Entscheid des Baurekursgerichtes zur Teilgenehmigung Gesamtrevision BZO von Dänikon sind nun der Zonenplan und die BZO anzupassen.

Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Dänikon schreibt, setzte die Gemeindeversammlung am 17. März 2022 die Gesamtrevision der BZO fest, welche durch die Baudirektion des Kantons Zürich am 7. November 2022 teilge­nehmigt wurde.

Gegen diese Teilgenehmigung wurden Rechtsmittel ergriffen. Nun liegt nun ein Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich vom 6. November 2025 vor.

Zonenplan und BZO sind anzupassen

Dieser Entscheid ist in den Ortsplanungsakten umzu­setzen. Insbesondere sind die Parzellen mit den Katasternummern 823 und 828 wieder vollständig der Wohnzone W2.2 zuzuweisen.

Durch den Kanton wurden überdies die Einzonung Langwis sowie Artikel 30 BZO, der die Ziele der Gestaltungsplanpflicht Langwis festlegt, nicht genehmigt.

Der Zonenplan und die BZO sind entsprechend anzupassen. Die ÖREB-Nachführungsstelle ist mit der Bereinigung des Datensatzes zu beauftragen.

Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für diese Arbeiten dem Planungs­büro Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG, Zürich, im Betrag von 1500 Franken.

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