Wie die Gemeinde Uznach bekannt gibt, finden die Erneuerungswahlen der Behörden für die Amtsdauer 2025 bis 2028 am Sonntag, 22. September 2024, statt.
Das historische Städtchen in Uznach.
Das historische Städtchen in Uznach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Erneuerungswahlen der Uznacher Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025/2028 statt.

Neu zu wählen sind das Gemeindepräsidium sowie die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission.

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Abstimmungen und Wahlen.

Abgabetermin für Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge gemäss Artikel 24 des Gesetzes über Abstimmungen und Wahlen müssen der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Donnerstag, 27. Juni 2024, 16.30 Uhr, vorliegen.

Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am 24. November 2024 statt.

Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang müssen der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Montag, 30. September 2024, 16.30 Uhr, vorliegen.

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