Stadtrat in Rapperswil-Jona kommt den Gastronomiebetrieben entgegen

Der Stadtrat kommt den Gastronomiebetrieben auch im Winter 2021 und 2022 entgegen.

Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch

Der Stadtrat ermöglicht den Gastronomiebetrieben im Winterhalbjahr 2021 und 2022 analog dem Vorjahr die Erweiterung der Aussenbereiche und verzichtet erneut auf die Aussenwirtschaftsgebühren.  

Die vom Bundesrat verordnete Zertifikatspflicht stellt die Gastronomiebetriebe vor einige Herausforderungen. In den Innenbereichen müssen die 3G-Regelungen umgesetzt werden, was zu zusätzlichem Aufwand führt.

Der Stadtrat hat sich daher dazu entschieden – wie bereits seit Beginn der Pandemie – den Gastronomiebetrieben im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzukommen.

Erlass der Aussenwirtschaftsgebühren

Die Betriebe dürfen auch im Winterhalbjahr 2021 und 2022 ihre Aussenbereiche vergrössern und profitieren dabei ausserdem vom Erlass der Aussenwirtschaftsgebühren.

Der Einnahmenausfall für die Stadt beträgt dadurch rund 8'800 Franken. Im Altstadt-Perimeter dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausserdem wiederum bis zum 31. März 2022 temporäre Bauten erstellt werden.

Wärmespendende Anlagen sind zudem zugelassen, sofern diese mit erneuerbarer Energie beheizt werden.

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