Schmerikon dankt der Bevölkerung für die positiven Stimmen zum Projekt «Dorfzentrum», der voraussichtlich im Jahr 2026 fertiggestellt werden soll.
Ein Entwurf für das geplante Dorfzentrum. - Schmerikon
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 Nach langjährige politischen Diskussionen und Planungen ist nun der Weg frei für die Realisierung einer attraktiven Platzgestaltung in Verbindung mit einer Südverschiebung der kantonalen Hauptstrasse und einer Tiefgarage.

Die Bürgerschaft hat bei einer sehr hohen Stimmbeteiligung dem Antrag des Gemeinderats für einen Baukredit über 12.4 Millionen Franken mit 53 Prozent zugestimmt. Den Schmerknern sowie den Besuchenden wird in wenigen Jahren ein grosszügiger Platz für vielfache Nutzung zur Verfügung stehen. Die Übergänge von einem Verkehrsmittel zum anderen werden optimiert. Die Kernzone mit der historischen Häuserzeile wird aufgewertet.

Projektierungskredit mit grosser Mehrheit genehmigt

Am 26. September 2021 ist die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Schmerikon eingeladen gewesen, an der Urne über den Baukredit zur Zentrumsgestaltung beinhaltend die Ortsdurchfahrt, den Dorfplatz und Bahnhofstrasse (Hauptperimeter), die Parkflächen zwischen Bahnhof und Seefeld (Nebenperimeter) sowie eine Tiefgarage unter dem Dorfplatz zu befinden.

Der Gemeinderat hatte Zustimmung zum Gesamtkredit über insgesamt 12'372'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer empfohlen. Die drei kommunalen und das kantonale Teilprojekt sind auf der Grundlage eines Projektwettbewerbs 2014 in Teilschritten unter Mitwirkung zu Bauprojekten entwickelt worden.

Grundvoraussetzung, dass die Gelegenheit zu einer Planung über einen so grosszügigen Perimeter bestand, waren die bereits rund fünfzehn Jahre zurückliegende Inbetriebnahme der A15 Schmerikon - Jona und der Rückbau der Bahnanlagen rund um den Bahnhof Schmerikon. Die Bürgerschaft hatte 2017, im Wissen um das Gestaltungskonzept den Projektierungskredit mit grosser Mehrheit genehmigt.

Projekt für mehrere Generationen

Dem Gemeinderat war die Umsetzung dieses Projektes stets ein besonderes Anliegen. Das Dorfzentrum soll deutlich attraktiver werden und sich selbstbewusster präsentieren.

Als Visitenkarte von Schmerikon soll es ein Ort der Begegnung und mit hoher Aufenthaltsqualität sein, anstelle eines lieblosen, unstrukturierten und überdimensionalen Parkplatzes mit gefährlicher Verkehrsführung. Das national geschützte Ortsbild soll besser zur Geltung gebracht werden und der Dorfkern aufgewertet und belebt werden.

Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass die stimmberechtigten Schmerkner ebenfalls diese Bedürfnisse höher gewichtet haben, als Bedenken um die finanzielle Belastung oder bautechnische Herausforderungen rund um die Tiefgarage. Der Gemeinderat ist sehr erfreut darüber.

Die Bedenken werden in der Umsetzung berücksichtigt

Der Gemeinderat dankt der Bürgerschaft für das Vertrauen. Insbesondere erfreut ihn jedoch, dass die Diskussion um dieses Vorhaben zu einer sehr hohe Stimmbeteiligung von 61 Prozent geführt hat. Ungeachtet dessen, dass die ablehnenden Stimmen sehr erheblich sind sichert er zu, dass er die vorgebrachten Bedenken sehr ernst nimmt.

Dies würde auch bei einem deutlicheren Ergebnis ein Selbstverständnis darstellen. Ein wachsames Auge wird den Kosten gelten. Vielmehr jedoch will er sich um eine möglichst immissionsarme Erstellung der Tiefgarage bemühen. Für die Bauphase gilt es zudem ausreichend Parkfelder in vertretbarer Gehdistanz zu den Geschäften bereit zu stellen.

Bis zur Einweihung wird noch einige Zeit vergehen

Die Agglomerationsprogramme werden im Herbst 2023 im nationalen Parlament abschliessend verhandelt. Die erwarteten Bundesgelder, die Schmerikon als Mitglied der Agglo-Obersee im Rahmen des vierten Agglomerationsprogrammes beantragt hat, stehen somit ab 2024 zur Verfügung.

Sie sind an die Bedingung geknüpft, dass die Bauarbeiten nicht zuvor initiiert wurden. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts und der Bauzeit, ist eine Fertigstellung nicht vor 2026 zu erwarten.

Als erstes sollen nun die Bauprojekte finalisiert und öffentlich aufgelegt werden. Im Anschluss laufen die erforderlichen Landerwerbsverfahren, die insbesondere rund um die Südverschiebung der Hauptstrasse erforderlich sind.

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