Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, startet Rüti mit neuen Energie- und Klimazielen sowie einem neuen Programm zur Förderung privater Klimaschutzmassnahmen.
Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH
Amthausplatz in der Gemeinde Rüti ZH - Gemeinde Rüti ZH
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Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 stimmte der Rütner «Klimaverordnung» und damit neuen Energie- und Klimazielen zu; sie trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Gestützt auf diese Verordnung lanciert der Gemeinderat per 1. Februar 2023 ein Programm zur Förderung von privaten Klimaschutzmassnahmen.

Förderung privater Massnahmen für den Klimaschutz

Die Gemeinde Rüti führt so ihre Förderung von privaten Massnahmen für den Klimaschutz per 1. Februar 2023 fort.

Damit kann sie die grosse Nachfrage aus der Bevölkerung in den vergangenen Jahren auch in Zukunft befriedigen.

Das Förderprogramm ist auf übergeordnete Förderprogramme wie jenes des Kantons Zürich abgestimmt.

Die Gemeinde-Massnahmen, so das Ziel, ergänzen bestehende Förderungen dort, wo dies sinnvoll und notwendig erscheint.

Bau von Photovoltaikanlagen

So fördert Rüti beispielsweise im Unterschied zum Kanton weiterhin den Bau von Photovoltaikanlagen, neu auch in Kombination mit Batteriespeicherlösungen.

Die Gemeinde Rüti setzt einen weiteren Schwerpunkt bei den Beratungsangeboten.

Dort ergänzt sie kantonale Massnahmen im Bereich der Gebäudeberatung. Sie bietet auch ein eigenes Angebot für Beratungen für den Heizungsersatz an.

Wofür gibt es in Rüti Fördergelder?

Die genauen Fördermassnahmen sind in einem Reglement geregelt, das jährlich überprüft und durch den Gemeinderat verabschiedet wird.

Antragsformulare für Förderungen können ab dem 1. Februar 2023 online heruntergeladen werden.

Klimaverordnung stellt Fördermittel langfristig sicher

Mit der Inkraftsetzung einer «Klimaverordnung» durch den Souverän wird sichergestellt, dass der Gemeinderat unmittelbar und langfristig die Möglichkeit hat, Mittel für private Energie- und Klimamassnahmen gemäss klaren Vorgaben bereitzustellen.

Zusätzlich wurden in der Klimaverordnung die Energie- und Klimaziele der Gemeinde neu definiert und den Zielen von Bund, Kanton und den Energiestädten angepasst.

An der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 nahmen die Stimmberechtigten die Klimaverordnung Rüti mit grosser Mehrheit an; sie ist auf Jahresbeginn in Kraft getreten.

Klimaverordnung zur schnelleren Erreichung der Energie- und Klimaziele

Mit der neuen Klimaverordnung beabsichtigt Rüti, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden, bis dann nur noch erneuerbare Energieformen zu verwenden und pro Person im Durchschnitt nicht mehr als 2000 Watt an Primärenergie zu verbrauchen.

Dies soll unter anderem durch die Förderung privater Massnahmen für den Klimaschutz erreicht werden. Und genau dies ermöglicht die Klimaverordnung.

Klimaverordnung und Fördermassnahmen setzen Tradition in Rüti fort

Die Förderung privater Massnahmen für den Klimaschutz hat in Rüti Tradition. Private Massnahmen förderte die Gemeinde bis Mai 2022 über den «Masterplan Energie 19 – 23» mit einem Betrag von 600 000 Franken für die Förderung privater Massnahmen.

Diese Summe sollte für einen Zeitraum von fünf Jahren ausreichen. Wegen der grossen Nachfrage waren die Mittel bereits im Mai 2022 ausgeschöpft gewesen.

Das Förderprogramm musste deshalb eineinhalb Jahre früher als geplant ausgesetzt werden.

Mit der Zustimmung zur Klimaverordnung haben die Rütner Stimmberechtigten grünes Licht dafür gegeben, dass der Gemeinderat das Programm zur Förderung von privaten Klimaschutzmassnahmen verabschiedete.

Damit ist der Weg frei, dass Rüti erneut Fördergelder auszahlen kann.

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