Rotlicht-Besitzer im Linthgebiet muss Busse zahlen
Ein Sexgewerbe im Linthgebiet agierte ohne baurechtliche Bewilligung. Nun muss der 76-jährige Besitzer eine Busse bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Linthgebiet wurde ein Rotlichtbetrieb ohne baurechtliche Bewilligung geführt.
- Einer Polizei-Kontrolle fiel der Mangel auf.
- Der Hausbesitzer muss jetzt eine Busse von 1050 Franken bezahlen.
Der Besitzer eines Rotlichtbetriebes im Linthgebiet muss wegen einer fehlenden baurechtlichen Bewilligung eine Busse zahlen. Die Wohnung war im Mietvertrag als Familienwohnung festgelegt. Der 76-jährige Hausbesitzer verzichtete jedoch wissentlich auf ein Umnutzungsgesuch. Bei einer polizeilichen Kontrolle fiel der Mangel auf.
Busse verteilt
Die Kantonspolizei führte im vergangenen Jahr eine Kontrolle der Rotlichtbetriebe in der Region Linthgebiet-Toggenburg durch. Dabei stiessen die Ermittler auf ein gewöhnliches Haus in einem Wohnquartier, wie die «Linth-Zeitung» berichtet. Während der Kontrolle bemerkten die Polizisten das Fehlen einer entsprechenden Bewilligung. Ein paar Monate später war das Sexgewerbe noch in Betrieb und noch keine Umnutzung beantragt.
Entsprechend wurde der Hausbesitzer wegen mehrfacher Übertretung des Planungs- und Baugesetzes des Kantons verurteilt. Nun muss er eine Busse von 1050 Franken bezahlen.