Rapperswil-Jona SG: Einsprachen abgewiesen – Referendum zu «Frohbühl II» möglich
In Rapperswil-Jona SG läuft ab 4. November 2026 die Referendumsfrist zum Sondernutzungsplan «Frohbühl II». Für ein Begehren braucht es 500 Unterschriften.

Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 20. Oktober 2026 den Sondernutzungsplan «Frohbühl II» behandelt und entschieden, das Verfahren für ein fakultatives Referendum einzuleiten.
Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 21. April 2026 den Sondernutzungsplan «Frohbühl II» erlassen, zur öffentlichen Auflage verabschiedet und unter das fakultative Referendum gestellt. Mit dem Sondernutzungsplan «Frohbühl II» soll eine städtebauliche und architektonische überzeugende Entwicklung und Bebauung des Areals mit erhöhter Wohnqualität und einem attraktiven Freiraum und Durchwegungen sichergestellt werden.
An der Sitzung vom 20. Oktober 2026 hat der Stadtrat die dagegen eingereichten Einsprachen abgewiesen und das Verfahren für ein fakultatives Referendum eingeleitet. Die Referendumsfrist von 40 Tagen beginnt am Mittwoch, den 4. November 2026, und endet am Freitag, den 13. Dezember 2026.
Nach Art. 22 der Gemeindeordnung kommt ein Referendumsbegehren zustande, wenn 500 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung über den Sondernutzungsplan «Frohbühl II» durch die Bürgerschaft verlangen.






