Wie die Stadt Rapperswil-Jona mitteilt, soll der Baulinienplan Busskirchstrasse aufgehoben werden. Die Erstellung eines Trottoirs ist erfüllt.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch
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Die Notwendigkeit des Baulinienplans Busskirchstrasse wurde im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben geprüft.

Der Stadtrat vertritt die Meinung, dass der Baulinienplan überholt ist und die öffentlichen Interessen mit dem Bau eines Trottoirs umgesetzt sind.

Zudem gilt gemäss gültigem Baureglement nördlich und südlich der Baulinie der ordentliche Strassenabstand von vier Metern.

Ein öffentliches Interesse ist nicht mehr gegeben.

Keine schriftlichen Wortmeldungen eingegangen

Die Aufhebung der Baulinien betrifft die Parzellen Nummer 3386J, 3475J und 209J.

Die Aufhebung des Baulinienplans erfolgt im ordentlichen Verfahren gemäss Artikel 41 Absatz 1 des Planungs- und Baugesetzes (sGS731.1, PBG).

Das Mitwirkungsverfahren fand vom 24. Januar bis 22. Februar 2023 statt. Während des Verfahrens gingen keine schriftlichen Wortmeldungen ein.

Planungsinstrumente liegen öffentlich auf

Die Planungsinstrumente für die Planauflage liegen während 30 Tagen, ab Dienstag, 28. März, bis Mittwoch, 26. April 2023, im Vorraum des Ressortsekretariats im zweiten OG des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.

Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik Aktuelles, Amtliche Publikationen einsehbar.

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