Rapperswil-Jona: Erleichterungen für Gastrobetriebe
Der Stadtrat kommt den Gastrobetrieben in Rapperswil-Jona mit verschiedenen Massnahmen während der Corona-Pandemie entgegen.

Der Verein gastliche Altstadt hat den Stadtrat gebeten, Lockerungen für Aussenwirtschaften und wärmespendende Anlagen zu prüfen. Der Stadtrat hat die Anträge beraten und sich für pragmatische Lösungsansätze während der herausfordernden Situation infolge Covid-19 entschieden. Gleichzeitig erwartet er, dass die Gastrobetriebe temporäre bauliche Massnahmen sowie wärmespendende Anlagen möglichst zurückhaltend und mit Rücksicht auf die Umgebung installieren.
Konkret hat er folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Erweiterung der Sommerterrassen kann für die bevorstehende Sommersaison bestehen bleiben. Dies unter der Bedingung, dass Rücksicht genommen wird auf die Bedürfnisse des Gewerbes und der Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt.
Die sicherheitsrelevanten Vorgaben (Brandschutz, Zufahrten der Blaulichtorganisationen, Einhaltung der Fussgängerpassagen) müssen zudem eingehalten werden.
- Temporäre bauliche Massnahmen innerhalb der erweiterten Terrassenflächen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt.
- Über die Nutzung der Aussenbereiche ab Frühjahr 2021 wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der dannzumal bestehenden Situation entschieden.
- Die Installation von wärmespendenden Anlagen wird, sofern diese ausschliesslich mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, bis am 25. April 2021 zugelassen.
- Die Aussenwirtschaftsgebühren für den Sommer 2020 sowie den Winter 2020/21 werden mit einem Erlass von 50 % in Rechnung gestellt. Als Bezugsfläche gilt die ursprünglich bewilligte Fläche und nicht die temporär erweiterte Fläche.