Neue Regeln für Strassenaufgrabungen

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Rapperswil-Jona,

Rapperswil-Jona setzt neue Ausführungsbestimmungen in Kraft: Verursacher zahlen künftig für Wertverlust und Bewilligungen bei Strassenaufbrüchen.

Die Bühlstrasse in Rapperswil-Jona.
Die Bühlstrasse in Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Rapperswil-Jona berichtet, hat der Stadtrat die Ausführungsbestimmungen bei Belagsaufbrüchen und Aufgrabungen auf Gemeindegebiet (Grabenordnung, SRRJ 7.7-3) genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt. Damit schafft die Stadt klare Regeln für Eingriffe in die Strasseninfrastruktur.

Werkleitungen, Hausanschlüsse und andere Bauarbeiten beanspruchen regelmässig den öffentlichen Grund. Jeder Eingriff schwächt jedoch die Strasse, beschleunigt deren Alterung und verursacht zusätzliche Unterhaltskosten.

Künftig werden den Verursachern der Wertverlust der Infrastruktur sowie die Bewilligungsgebühr verrechnet. Die Tarife richten sich nach Bedeutung, Fläche und Alter der betroffenen Strasse.

Die neuen Bestimmungen fördern ein koordiniertes Vorgehen und stellen eine fachgerechte Wiederinstandstellung sicher. Ziel ist der Schutz der städtischen Infrastruktur und eine verursachergerechte Finanzierung.

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