Gräberräumung auf dem Friedhof Benken SG
Wie die Gemeinde Benken mitteilt, sollen die Erdgräber der Jahre 2000-2001 und Urnenfelder der Jahre 2011 bis spätestens 1. Mai 2022 vollständig geräumt werden.

Für folgende Gräber und Urnenfelder ist die gesetzliche Grabesruhe (20 Jahre bei Erdbestattungen, zehn Jahre bei Urnenfeldern und 15 Jahre bei Kindergräbern) abgelaufen: Erdgräber der Jahre 2000 bis 2001 und Urnenfelder der Jahre 2011.
Die Gräber sind durch die Angehörigen nach Ostern, das heisst ab 19. April 2022 bis spätestens 1. Mai 2022, vollständig zu räumen. Dabei wird gebeten, persönliche Gegenstände wie Weihwassergeschirr, Blumenschalen et cetera zu entfernen. Die Grabsteine dürfen nur in Absprache mit dem Bestattungsamt entfernt werden.
Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab. Über nicht geräumte Gräber wird nach genannter Frist kostenlos verfügt. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Benken zu finden.