Feuerbrandkontrollen
Ab Juni finden in den Zürcher Gemeinden die Feuerbrandkontrollen statt.

Die Anwohner werden gebeten, ihrem Gemeindekontrolleur, falls nötig, Zugang zu ihren Grundstück zu gewähren.
Sie kontrollieren anfällige Pflanzen in Hausgärten sowie in Obstkulturen von Landwirtschaftsbetrieben auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen (Apfel, Birne, Quitte) grossen Schaden anrichten kann.
Zu den Wirtspflanzen gehören auch Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Weissdorn. Eine vollständige Wirtspflanzenliste und viele weitere Informationen zu Feuerbrand sind auf der Internetseite: www.feuerbrand-zh.ch zu finden.
Feuerbrandbakterien dringen hauptsächlich über die Blüte in die Wirtspflanzen ein. Vom Stielgrund her verfärben sich Blüten und Blätter braun bis schwarz.
Oft krümmt sich die Spitze befallener Äste hakenförmig. Äste bis hin zur ganzen Pflanze sterben ab. Erste Symptome sind wenige Wochen nach der Blüte sichtbar.
Feuerbrand ist meldepflichtig. Anwohner sollten sich bei einem Verdachtsfall an die Gemeindeverwaltung wenden.
Wichtig: Wegen der Verschleppungsgefahr sollten befallene Äste nicht berührt oder selber abgeschnitten werden. Wenn Sie näher als 500 m zu einer Obstanlage oder einem grossen Obstgarten wohnen, sind Neupflanzungen von Wirtspflanzen gemäss Fachstelle Pflanzenschutz unerwünscht.