Eschenbach gestaltet den Dorfkern um

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Rapperswil-Jona,

Der Dorfkern der Gemeinde Eschenbach wird neugestaltet. Der ursprüngliche Plan wurde zurückgezogen. Jetzt soll ein überarbeiteter Plan realisiert werden.

Das Dorfzentrum von Eschenbach (SG).
Das Dorfzentrum von Eschenbach (SG). - Nau.ch / Kilian Marti

Wie die Gemeinde Eschenbach informiert, wird das Zentrum neugestaltet. Diese flankierende Massnahme zum dereinstigen Bau der Autostrasse A15 hat zum Ziel, den Verkehr im Ortskern zu beruhigen und auf die Schnellstrasse umzuleiten.

Das heute vorliegende Projekt ist das Resultat einer langjährigen Planung von Gemeinde und Kanton im wiederholten Austausch mit der Bevölkerung.

Dabei haben rechtliche Auseinandersetzungen zu einer Verfahrensanpassung geführt, sodass der ursprüngliche Gestaltungsplan der Gemeinde zurückgezogen wurde und nun ein leicht überarbeitetes Projekt im Baubewilligungsverfahren realisiert werden soll.

Es sollen neue Buswarteunterstände auf beiden Strassenseiten entstehen

Das Gemeindeprojekt umfasst die beiden Seitenbereiche nördlich und südlich der Sternenkreuzung.

Beim südlichen Seitenbereich wird die Bushaltestelle, im Rahmen des Kantonsprojekts, etwas nach Nordosten verlegt. Die Gemeinde errichtet am passenden Standort einen neuen Buswarteunterstand und ergänzt diesen durch einen neuen Fahrradunterstand im südöstlichen Grundstücksteil.

Der Platz soll mit einer Pflästerung versehen werden. Ebenfalls sind Bäume und Sitzbänke vorgesehen, welche aber nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen.

Der Sternenplatz wird aufgewertet

Nördlich der Sternenkreuzung wird die Einmündung der Rütistrasse im Rahmen des Kantonsprojekts verengt. Dadurch entsteht zusätzlicher Begegnungsraum, welcher vom Kanton an die Gemeinde abgetreten wird.

Auch dieser Bereich erhält einen Buswarteunterstand sowie eine Pflästerung. Aus Platzgründen wird das Wartehäuschen östlich versetzt zum Dorfbrunnen erstellt. Zudem sind direkt bei der Haltestelle zwei Sitzbänke vorgesehen.

In den vergangenen Monaten wurde das Vorhaben der direkten Anwohnerschaft zur Vernehmlassung vorgelegt, woraus, dort wo möglich, punktuell nochmals kleinere Verbesserungen am Projekt erfolgt sind.

Auf dieser Basis wird die Gemeinde nun ein Baugesuch nach Planungs- und Baugesetz einreichen. Die geplanten baulichen Veränderungen werden während der Auflagefrist durch Visiere oder Bodenmarkierungen vor Ort gekennzeichnet.

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