Bauprojekte profitieren von klaren Richtlinien
Die Stadt Rapperswil-Jona führt die Richtlinie «Erschliessungsstrassen» ein. Sie präzisiert Anforderungen an Baugrundstücke und sorgt für planbare Bauvorhaben.

Wie die Stadt Rapperswil-Jona berichtet, hat der Stadtrat die neue Richtlinie «Erschliessungsstrassen» anerkannt. Damit kann diese per 1. Januar 2026 angewendet werden. Bauherrschaften erhalten dadurch praxistaugliche Präzisierungen der gesetzlichen Bestimmungen zur hinreichenden Erschliessung von Baugrundstücken.
Ziel der Richtlinie ist es, Verzögerungen und gar das Scheitern von Bauvorhaben aufgrund von starren Vorgaben zur Erschliessung zu verhindern. Die Richtlinie – erarbeitet durch Kanton (Tiefbauamt, Kantonspolizei), Motionären aus dem Kantonsrat und die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidien – beschreibt Standardanforderungen für die Erschliessung von Grundstücken.
Sie ist aber kein starres Schema, sondern ermöglicht je nach Situation eine individuelle Beurteilung nach Verhältnismässigkeit und Interessenabwägung.
Richtlinie sorgt für klare Bauprüfung
Mit der Anerkennung der Richtlinie ermöglicht der Stadtrat die interne Anwendung der neuen Richtlinie bei der Prüfung und Beurteilung von Baugesuchen. Dies mit dem Ziel, eine gezielte Weiterentwicklung der Stadt zu ermöglichen und den Bauherrschaften mehr Planungssicherheit zu verschaffen.






