Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, muss die Verwaltungsliegenschaft der Gemeinde mit Baujahr 1750 an aktuelle Sicherheitsvorschriften angepasst werden.
Ifo Institut für Wirtschaftsforschung
Der Helm eines Bauarbeiters. (Symbolbild) - Keystone
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Die Verwaltungsliegenschaft der Gemeinde Füllinsdorf wurde 1750 erstellt. Es handelt sich um eine schützenswerte Liegenschaft beziehungsweise um ein Baudenkmal des Kantons Baselland.

Eine öffentliche Verwaltung hat bestimmte gesetzliche Auflagen an die Bausubstanz zu erfüllen, welche teilweise im Privathaushalt nicht gefordert sind.

Damit diese gesetzlich vorgegebenen Auflagen eingehalten werden können, müssen gewisse Sanierungsarbeiten an der Verwaltungsliegenschaft vorgenommen werden.

Aktuelle Sicherheitsstandards legen Massstäbe

Die alten Schraubensicherungen inklusive der asbesthaltigen Blende und der Türverkleidungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard.

Im Gleichzug müssen im Vorraum der Elektroverteilung (im Untergeschoss der Verwaltung) diverse Anpassungsarbeiten ausgeführt werden, um die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen.

Sobald die Hauptverteilung auf den neusten Stand gebracht wurde, kann im Falle eines Stromausfalles auch ein kleines Notstromaggregat angeschlossen werden.

Somit könnte bei einem Blackout der minimale Betrieb in der Verwaltung aufrechterhalten werden. Damit dieser minimale Betrieb gewährleistet werden kann, muss ein Notstromaggregat mit einer Leistung von 20 Kilovoltampere angeschafft werden.

Brandschutzblenden werden rückgebaut

Im Sommer 2023 wurde das Gemeindehaus auf schadstoffhaltige Bauteile untersucht. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass im Kopierraum und in den beiden angrenzenden Büros asbesthaltige Brandschutzblenden vorhanden sind.

Diese Brandschutzblenden sind unproblematisch, sofern diese nicht angebohrt oder verändert werden.

Da diese Brandschutzblenden jedoch keine Aufgabe mehr erfüllen und grundsätzlich in einem öffentlichen Gebäude nicht mehr eingebaut sein dürfen, müssen diese Brandschutzblenden fachgerecht rückgebaut werden.

Damit alles sauber ausgebaut werden kann, muss der gesamte mittlere Verwaltungsteil abgeschottet werden.

Akustische Trennwände zwischen den Büroräumlichkeiten mit Anpassungsarbeiten

Zwischen den beiden Büros und dem Kopierraum mit den asbesthaltigen Brandschutzblenden befinden sich jeweils alte Holzwände mit Glasflächen. Die heutigen Auflagen an den Schallschutz werden mit diesen Trennwänden jedoch nicht mehr erfüllt.

Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, die Wände zusammen mit der Entfernung der asbesthaltigen Brandschutzblenden rückzubauen und neue Leichtbauwände einbauen zu lassen, welche die heute vorgegebenen Anforderungen an die Akustik erfüllen.

Natürlich ziehen diese baulichen Massnahmen gewisse Anpassungsarbeiten wie zum Beispiel Gipser-/Maler- und Elektroarbeiten nach sich.

Treppenlift rentiert sich nicht

Die Liftanlage mit Jahrgang 1999 muss Ende 2023 komplett ausser Betrieb genommen werden, da es für diesen Lift-Typ keine Ersatzteile mehr gibt. Es handelt sich hier um eine Spezialanfertigung von Schindler, mit welcher die Firma nur Probleme hatte.

Aus diesem Grund wurde dieser Lifttyp nur während einer kurzen Zeit eingebaut und seit zehn Jahren werden keine Ersatzteile mehr produziert. Mittlerweile hat die Firma absolut keine Ersatzteile mehr an Lager.

Die Bauverwaltung hat diverse Abklärungen getätigt und Alternativen zum teuren Ersatz der Liftanlage gesucht.

Leider ist ein Treppenlift aufgrund der vielen Halbgeschosse nur schwer realisierbar und es wäre sehr zeitaufwendig, mit dem Treppenlift in den obersten Stock zu gelangen.

Neue Liftanlage für Herbst/Winder 2024 in Aussicht

Eine öffentliche Verwaltung muss aber zwingend rollstuhlgängig befahrbar sein, weshalb die Liftanlage komplett ersetzt werden muss.

Die Totalkosten (plus/minus zehn Prozent inklusive 8,1 Prozent Mehrwertsteuer) betragen 290'000 Franken. Die Ausführungen der Arbeiten sind im Herbst/Winter 2024 geplant.

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